Landtagsinformation 2/2016

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 
liebe Genossinnen und Genossen,  
 
der Nachtragshauhalt, Debatten über Naturschutz, über den Mindestlohn und den Integrationsplan- die Liste, der wichtigen und gewichtigen Themen, die wir an den ersten Plenartagen im März debattiert haben, ist lang. Besonders wichtig ist uns der bundesweit erste Integrationsplan, den wir gemeinsam mit den Grünen in den Landtag eingebracht haben. Wir wollen in NRW auch weiterhin friedlich zusammenleben und den neu angekommenen Menschen eine Perspektive aufzeigen können. Als Bundesland, das viele Jahre Erfahrung mit der Integration von Zugezogenen und Flüchtlingen hat, setzen wir auf Toleranz, klare Regeln und Respekt, um allen ein gutes Zusammenleben zu ermöglichen. Als SPD sind uns die Arbeitnehmerrechte wichtig. Mit unserem Eilantrag stärken wir die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den Mindestlohn in jeder Branche. Wir wollen verhindern, dass Schlupflöcher den Mindestlohn untergraben. Leider sperren sich auf Bundesebene die Koalitionspartner der CDU und CSU gegen diesen Plan. Unser Antrag aus NRW erhöht den Druck! NRW soll sicher bleiben, das hat Hannelore Kraft klar in der Debatte zur Silvesternacht gesagt. Deshalb stellt der Landtag im nun beschlossenen Nachtragshaushalt dringend benötigte Mittel frei. Wir wollen so die Zahl Polizeikräfte deutlich erhöhen und den von Hannelore Kraft vorgestellten 15- Punkte- Plan für mehr Sicherheit umsetzen.   
 
 
Nachtragshaushalt beschlossen  
 
Die Landesregierung hat am Mittwoch einen Nachtragshaushalt für 2016 in die Plenardebatte einbracht. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass insbesondere Polizei und Justiz möglichst kurzfristig mehr Personal erhalten. Unter anderem werden bei der Polizei 250 zusätzliche Stellen geschaffen. Außerdem werden 250 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte die Möglichkeit erhalten, freiwillig über die Pensionsgrenze hinaus im Dienst zu bleiben. Der Nachtragshaushalt sieht vor allem die schnelle Umsetzung des 15Punkte-Programms der Landesregierung zur weiteren Stärkung der Inneren Sicherheit und zur besseren Flüchtlingsintegration vor. Für das Maßnahmen-Paket hat das Kabinett rund 47 Millionen Euro veranschlagt, die komplett durch Einsparungen im Haushaltsvollzug aufgebracht werden. Damit bleibt die Nettoneuverschuldung wie geplant bei 1,8 Milliarden Euro. Mit der personellen Verstärkung von Polizei und Justiz reagieren wir auf neue Kriminalitätsphänomene und tragen dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen - vor allem nach den Ereignissen in der Kölner Silvesternacht - in unserem Land Rechnung. Insgesamt hat die Landesregierung für die zusätzlichen Aufgaben 806 Stellen vorgesehen.  
 
Faire Verträge für faire Arbeit  
 
Fast wöchentlich gibt es neue Medienberichte über Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen. Dieser Missbrauch ist in Deutschland keine Randerscheinung. Vielmehr könnte sie zunehmend alltäglich werden. Der systematische Missbrauch führt zu Lohndumping, verunsichert und spaltet Belegschaften in Unternehmen und verschlechtert Arbeitsbedingungen. Deshalb haben wir auf Bundesebene im Koalitionsvertrag klar verankert, den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen gesetzlich zu regulieren. Genau das muss nun auch geschehen Doch Teile der CDU und insbesondere der CSU versuchen, mit ihrer Blockadehaltung den von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegten Gesetzesentwurf zu stoppen. Weil uns die gesetzliche Verankerung gegen den Missbrauch aber ausgesprochen wichtig ist, haben wir gemeinsam mit der Grünen-Fraktion des nordrheinwestfälischen Landtags am Donnerstag einen entsprechenden Eilantrag in das Plenum eingebracht. Dieser betont die Notwendigkeit, die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu stärken. Deswegen fordern wir die Umsetzung von Regelungen gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen, so wie es der Koalitionsvertrag vorsieht.  
 
Finanzierung der Flüchtlingsaufnahme geändert  
 
Die stark gestiegenen Zugangszahlen für Asylbewerber im vergangenen Jahr haben Land und Kommunen ganz erhebliche organisatorische und finanzielle Leistungen abverlangt. Mehrfach wurde das Geld vom Land für die Kommunen für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen im vergangenen Jahr erhöht. Auch wurde der Stichtag, der für die Berechnung der an die Kommunen zugewiesenen Flüchtlinge gilt, als Grundlage für die Berechnung der finanziellen Unterstützung angepasst, was eine realistischere Bezuschussung der vom Land vorab geleisteten Pauschalen ermöglicht. Weil sich der Bund ab 2016 dauerhaft strukturell und dynamisch an der Finanzierung beteiligt, musste das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) bereits Ende 2015 ein weiteres Mal angepasst werden. Jetzt erhalten die nordrhein-westfälischen Kommunen über eine pauschalierte Landeszuweisung insgesamt rund 1,95 Milliarden Euro für die aufzunehmenden Flüchtlinge und Geduldeten. Das nun vorliegende Gesetz ist das Ergebnis der Verhandlungen zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden Mitte Dezember 2015. Aufgrund neuer Strukturen zur Registrierung und Verteilung der Asylsuchenden sowie der Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen durch einen Kreis musste 
die Regelung des dritten Paragrafen neugefasst werden. Zudem soll künftig die freiwillige Aufnahme von Asylbegehrenden über die Zuweisungsquote hinaus honoriert werden. Kommunen, die durch außergewöhnliche Krankheitskosten von Asylsuchenden belastet sind, werden durch eine Absenkung der Antragsgrenze von 70.000 Euro auf 35.000 Euro entlastet.  
 
Vorreiter für Flüchtlingsintegration  
 
Nordrhein-Westfalen ist schon sehr lange ein Einwanderungsland. Deshalb wissen wir, dass erfolgreiche Integrationspolitik ein Leitbild braucht. Unser Leitbild ist das friedliche Zusammenleben aller Menschen in einer offenen, freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft. Das wiederum erfordert auch klare Regeln für alle: Integrationsbereitschaft der hier schon lebenden Menschen und zugleich Toleranz und Respekt gegenüber unseren Werten von den Zugewanderten. Um diese Integrationsleistung zu meistern, haben wir zusammen mit unserem grünen Koalitionspartner am Donnerstag im Landtag einen umfassenden Entwurf für einen Integrationsplan für NRW vorgelegt. Unsere Handlungsfelder für das Miteinander in der Gesellschaft sind: Sprache, Integration von Kindern und Jugendlichen, Zugang zum Arbeitsmarkt, Wohnen und Zusammenleben sowie die Stärkung der Zivilgesellschaft. Die Eckpunkte sollen bis zum Sommer beschlossen und danach von der Landesregierung umgesetzt werden.  
 
Unsere Handlungsfelder  
 
1.Ankommen. Mehr als Sprache.
Verpflichtende und von jetzt 60 auf 100 Stunden aufgestockte Integrationskurse für alle. Mit dem Spracherwerb verbunden auch Vermittlung der Grundwerte unseres Grundgesetzes. Aus der Präventionskette auch eine Integrationskette machen. Zusätzliche Plätze in der KiTa und der OGS, mehr Lehrkräfte in den Schulen sowie eine Ausweitung der individuellen Beratungs- und Förderangebote in KiTa, Schule, Hochschule und Ausbildung.   
 
2. Passgenaue Qualifizierung. Gute Arbeit.
Praxisnahe Kompetenzfeststellung und angepasste Qualifizierung für Flüchtlinge sowie eine Ausweitung des sozialen Arbeitsmarktes und Stärkung der beruflichen Weiterbildung.  
 
3. Zusammenleben im Quartier.
Fortsetzung der Wohnungsbauoffensive und Abbau von rechtlichen Hindernissen für den Wohnungsbau. Stärkung der "Integrationsmotoren" Kultur und Sport.
 
4. Starke Zivilgesellschaft.
 
Umsetzung des Integrierten Handlungskonzepts gegen Rechtsextremismus und Rassismus.  
Mit dem breit angelegten Beratungsverfahren laden wir die unterschiedlichen Akteure aber auch die anderen im Landtag vertretenen Fraktionen ein, sich mit eigenen Vorschlägen einzubringen. Wir setzen damit auf einen umfassenden Plan zur Integration von Flüchtlingen. Beraten wird der Antrag erstmals am Donnerstag nach der Regierungsunterrichtung zum gleichen Thema, der Integration von Flüchtlingen in NRW.   
 
Herzliche Grüße aus dem Landtag NRW  
 
Liesel Koschorreck und Peter Münstermann 
 
 

Liesel Koschorreck

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Peter Münstermann

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Landtagsbüro

Platz des Landtags 1

40221 Düsseldorf

Tel.: 0211/ 884 2623

Fax: 0211/ 884 318

Landtagsbüro

Platz des Landtags 1

40221 Düsseldorf

Tel.: 0211/ 884 2982

Fax: 0211/ 884 3164 

 

 

 

 

Copyright 2011 Landtagsinformation 2/2016. Original Template by themegoat, modified by Michael Lanfermann
Templates Joomla 1.7 by Wordpress themes free